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   BAG, 29.03.1956 - 3 AZR 79/56   

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https://dejure.org/1956,664
BAG, 29.03.1956 - 3 AZR 79/56 (https://dejure.org/1956,664)
BAG, Entscheidung vom 29.03.1956 - 3 AZR 79/56 (https://dejure.org/1956,664)
BAG, Entscheidung vom 29. März 1956 - 3 AZR 79/56 (https://dejure.org/1956,664)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Revisionsmöglichkeit - Grundsätzliche Bedeutung - Nachprüfung durch BAG

Papierfundstellen

  • BAGE 2, 330
  • NJW 1956, 808
  • DB 1956, 380
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 26.05.1955 - 2 AZR 66/53

    Arbeitsgerichtsverfahren: Grundsätze für die Zulassung der Revision

    Auszug aus BAG, 29.03.1956 - 3 AZR 79/56
    und die Entscheidung auch keine allgemeine Bedeutung habe , weil die zu Gunsten des Klägers gezogenen Folgerungen im wesentlichen auf seiner besonderen persönlichen Situation als unterbringungsberechtigter qualifizierter Verwaltungsangestellter beruhten0 Es verneint also mit letzterer Begründung die grundsätzliche Bedeutung der Entscheidung« Zu Unrecht sucht die Revision die Zulässigkeit damit zu begründen;, es liege ein Ermessensmißbrauch vor und das Landesarbeitsgericht habe nicht beachtet, daß die grundsätzliche Bedeutung auf wirtschaftlichem Gebiete liegen könne« Denn das Gesetz hat die Zulassung wegen grundsätzlicher Be deutung allein dem Ermessen des Berufungsgerichts über lassen und obwohl bei solchen Ermessensfragen immer Zweifel auftauchen können, eine Nachprüfung durch das Revisionsgericht bewußt nicht vorgesehen« Garaus folgt, daß gegen die Ablehnung der Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung kein Rechtsbehelf gegeben ist (Dersch- Volkmar, ArbGG, 6»Aufl«, § 69 Anm« 17» § 72 Anm« 19| Dietz-Nikisch, ArbGG, § 69 Anm« 20s § 72 Annu 25; vgl« BAG 1, 33)o Auch eine Abweichung von der angeführten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 26"Mai 1955 (BAG 2, 26) kommt nicht in Frage, da das Urteil eindeutig auf den besonderen Fall des Klägers abgestellt hat« Die nicht ersichtliche Frage, v ie es sich mit der Nicht Zulassung der Revision durch das Landesarbeitsgericht verhält, obwohl es bewußt oder unbewußt von einer ihm bekannten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ab weicht, stellt sich deswegen überhaupt nicht« Es ist somit die Revision gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts nicht eröffnet«.
  • BAG, 01.07.1954 - 1 ABR 16/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Zulassung der Rechtsbeschwerde, Divergenz

    Auszug aus BAG, 29.03.1956 - 3 AZR 79/56
    und die Entscheidung auch keine allgemeine Bedeutung habe , weil die zu Gunsten des Klägers gezogenen Folgerungen im wesentlichen auf seiner besonderen persönlichen Situation als unterbringungsberechtigter qualifizierter Verwaltungsangestellter beruhten0 Es verneint also mit letzterer Begründung die grundsätzliche Bedeutung der Entscheidung« Zu Unrecht sucht die Revision die Zulässigkeit damit zu begründen;, es liege ein Ermessensmißbrauch vor und das Landesarbeitsgericht habe nicht beachtet, daß die grundsätzliche Bedeutung auf wirtschaftlichem Gebiete liegen könne« Denn das Gesetz hat die Zulassung wegen grundsätzlicher Be deutung allein dem Ermessen des Berufungsgerichts über lassen und obwohl bei solchen Ermessensfragen immer Zweifel auftauchen können, eine Nachprüfung durch das Revisionsgericht bewußt nicht vorgesehen« Garaus folgt, daß gegen die Ablehnung der Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung kein Rechtsbehelf gegeben ist (Dersch- Volkmar, ArbGG, 6»Aufl«, § 69 Anm« 17» § 72 Anm« 19| Dietz-Nikisch, ArbGG, § 69 Anm« 20s § 72 Annu 25; vgl« BAG 1, 33)o Auch eine Abweichung von der angeführten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 26"Mai 1955 (BAG 2, 26) kommt nicht in Frage, da das Urteil eindeutig auf den besonderen Fall des Klägers abgestellt hat« Die nicht ersichtliche Frage, v ie es sich mit der Nicht Zulassung der Revision durch das Landesarbeitsgericht verhält, obwohl es bewußt oder unbewußt von einer ihm bekannten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ab weicht, stellt sich deswegen überhaupt nicht« Es ist somit die Revision gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts nicht eröffnet«.
  • BVerwG, 20.05.1975 - VII P 16.74
    Das Gesetz hat die Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache allein dem Ermessen des Beschwerdegerichts überlassen (§ 91 Abs. 3 ArbGG) und eine Nachprüfung dieser Entscheidung durch das Rechtsbeschwerdegericht bewußt nicht vorgesehen (vgl. BAG Beschluß vom 29. März 1956 - 3 AZR 79/56 - BAG 2, 330 = AP Nr. 11 zu § 69 ArbGG = NJW 1956, 808).
  • BVerwG, 19.07.1979 - 6 P 78.78

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde - Ermessen des

    Das Arbeitsgerichtsgesetz hat die Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache allein dem Ermessen des Beschwerdegerichts überlassen (§ 91 Abs. 3 ArbGG) und eine Nachprüfung dieser Entscheidung durch das Rechtsbeschwerdegericht bewußt nicht vorgesehen (vgl. BAG, Beschluß vom 29. März 1956 - 3 AZR 79/56 - [BAGE 2, 330 = AP Nr. 11 zu § 69 ArbGG 1953 = NJW 1956, 808]).
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